Regelwerk GalerieCon

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Erlaubt sind:

  • Cosplay Waffen bis zu einer Länge von 1,80m.
  • Kernmaterial: Fiberglas, Holz, Kunststoff.
  • Ummantelung: Styropor, Styrodur, Worbla, EVA Foam, Latex.

Verboten sind u.a.:

  • Echte Waffen, Softair, Paintball, Waffen über 2m in Länge oder Breite, Metallstangen/stäbe, abstehender Draht oder Metall-Stacheln oder Schrauben, realistische Schusswaffen-Replikas sind verboten.
  • Cosplayer sollen ihre Cosplay-Waffen-Replikas bei einem Waffencheck an den Conventiontagen prüfen lassen, damit das Cosplay nicht   beschädigt wird, wird ein Band um geprüfte Props befestigt.
  • Die Cosplayer haben zusätzlich vorher die Möglichkeit Bilder ihrer Replikas über E-Mail einzuschicken und dort sich vorab zu informieren (galeriecon@crexpro.de).
  • Hieb- und Stoßwaffen müssen abgestumpft sein. (WaffVwV §1.9, WaffG §42a(3.) => Sportgerät)
  • Wer geschärfte oder gespitzte Waffen führt, riskiert eine Anzeige. (WaffG §42)
  • Anscheinwaffen sind Schusswaffen, Nachbildungen von Schusswaffen sowie unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase   verwendet werden. (Anlage 1 Abschnitt 1 unterabschnitt 1 Nr. 1.6 zum WaffG) Diese sind verboten.
  • Gegenstände, deren Besitz nach WaffG verboten ist, sind auf dem Gelände untersagt. (z.B. Laservisiere, Red-Dots, angeschraubte Taschenlampen, Wurfsterne oder Nun-Chakus in jeglicher Form und Ausführung, unabhängig von Material und Funktion.) D.h. alles was objektiv   so aussieht, ist per Gesetz verboten. Eine Liste der Artikel findet sich im Internet.
  • Schussfähige Sportgeräte wie Paintball- und Druckluftwaffen, Bögen und Armbrüste sind verboten.
  • Großes und sperriges Cosplay-Zubehör (z.B. Waffen, Flügel über 1,50 Spannweite etc.) darf aus Sicherheitsgründen nicht ins Gebäude. Dieses   kann beim Waffencheck abgegeben werden. Ausgenommen sind Sachen, die für einen zeitnahen Bühnenauftritt benötigt werden.
  • Showkämpfe von Besuchern sind verboten, da sich Nachahmer mit ungeeignetem Equipment verletzen könnten.
  • Brennfähige Waffen oder Rauchende Waffenimitate sind verboten.
  • Verbotene Materialien in Ummantelung: Holz, Metall

Der Dresscode:

  • Bitte bedenkt, dass die Stadtgalerie als familienfreundliches Center für jeden gilt. Deswegen sind knappe Cosplays oder übermäßig viel Make-Up, Blut und Narben zu vermeiden.
  • Intimbereiche sind jederzeit bedeckt zu halten. Kostüme, die Unterwäsche oder Bademode ähneln, sind jeweils auf dem Gelände unerwünscht.
  • Abstehende Drähte, Schrauben oder Metall-Spikes oder Ähnliches an Kostümen sind verboten.

Die Verhaltensregeln:

  • Generell gilt die Hausordnung der Stadtgalerie.
  • Der Umgang mit Alkohol, Drogen, Glasbehältern, Waffen, potenziell gefährlichen Gegenständen und Tieren ist verboten. Ausgenommen sind Blindenhunde.
  • Personen, die unter Alkohol oder Rauschmitteleinfluss stehen, werden vom Gelände verwiesen.
  • In den Gebäuden herrscht Rauchverbot.
  • Wenn Shootings mit den Möbeln in der Stadtgalerie stattfinden, stellt bitte sicher, dass diese auch an Ihren Originalplatz zurückgestellt werden. Dasselbe gilt auch für die ausgewiesene Foto Area, bei der Möbel, Props und Fotowände zur Verfügung gestellt werden.
  • Filmen und Fotografieren in den einzelnen Läden sollte bitte immer mit dem jeweiligen Ladenpersonal abgesprochen werden.
  • Wer das Einkaufscenter betritt, ist damit einverstanden, dass eventuell Fotos oder Videos vom Veranstalter für die Darstellung von Impressionen genutzt werden.